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Die Vereinssatzung




Die Satzung unseres Vereins stellen die Grundregeln dar die in unserem Verein gelten. Sie definiert wer Entscheidungen trifft, wer Ratsämter bekommt und warum man ausgeschlossen werden kann. So kann jeder erfahren wie der Verein aufgebaut ist.

  • §1 Die Mitglieder des Vereins sollten sich untereinander fair verhalten und sich gegenseitig unterstützen.

  • §2 Eine gewisse Mindestaktivität wird verlangt. Wenn jemand also über mehr als 2 Wochen nicht online ist muss er damit rechnen gekickt zu werden wenn die Vereinsaktivität unter 80% liegt. Mitglieder in der Probezeit können nach 1 Woche nicht online sein gekickt werden. Sollte jemand in den Urlaub gehen oder eine Weile nicht spielen können also bitte vorher dem Innenminister Bescheid geben oder im Forum eine Abwesenheitsmeldung posten. Dann findet natürlich kein Kick statt. Eine Wiederaufnahme in den Verein ist nach klären der Gründe wieder möglich.

  • §3 Wer gegen §1 verstößt oder sich des Betrugs oder Diebstahls gegenüber Verein versucht, kann durch Ratsentscheid aus dem Verein entfernt werden. Eine Wiederaufnahme in den Verein ist dann nicht mehr möglich.

  • §4 Steuern werden nicht erhoben da wir zuallererst unsere Spieler stark haben wollen. Wir haben ja schon traditionell eines der stärksten Finanzpolster der Vereine. Sollten wir mehrheitlich irgendwann einen noch stärkeren Verein wünschen kann der Steuersatz zur Abstimmung zwischen allen Vereinsmitgliedern kommen.

  • §5 Entscheidungen werden gemeinsam vom Rat getroffen. Dieser besteht aus 5 Mitgliedern. Für einen Beschluss ist eine Mehrheit erforderlich. Normalerweise wird bei wichtigen Entscheidungen vorher eine Umfrage im Verein gestartet. Der Vereinsleiter hat ein Veto-Recht.

  • §6 Alle Ratsämter ausser dem "Vereinsleiter" werden am Beginn jedes Kalenderjahres zur Wahl ausgeschrieben. Als Kandidat kann sich jedes Mitglied des Vereins aufstellen lassen das die Probezeit beendet hat. Sollte ein Ratsmitglied vorzeitig mit seiner Tätigkeit aufhören, findet für dieses Amt eine vorgezogene Wahl statt. Ratsmitglieder können nur durch Mehrheitsentscheid des Rates gekickt werden.